Sie finden hier in regelmäßigen Abständen interessante Artikel rund um rechtliche Fragen aus allen Rechtsgebieten. Diese Infos ersetzen natürlich nicht die persönliche Rechtsberatung.
1. Falsche Kostenarten
Nicht alle Kosten können auf die Mieter umgelegt werden. Private Ausgaben des Vermieters oder Kosten, die nicht auf die Nutzung der Wohnung zurückzuführen sind, sind unzulässig.
2. Fehlende Einzelnachweise
Der Vermieter ist verpflichtet, die in der Abrechung aufgeführten Kosten durch Belege nachzuweisen. Fehlen diese auf Anfrage, kann die Abrechnung angefochten werden.
3. Falsche Verteilungsschlüssel
Die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Mieter muss nach einem gerechten Schlüssel erfolgen. Häufig wird die Wohnfläche als Verteilungsschlüssel herangezogen, aber auch andere Faktoren können relevant sein.
4. Verjährungsfristen
Mieter haben nur eine begrenzte Zeit, um EInspruch gegen die Abrechnung einzulegen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Zugang der Abrechnung und beträgt in der Regel zwölf Monate. Tipp: Kontaktieren Sie Ihren Anwalt in Rechtsfragen also rechtzeitig, damit es nicht zu knapp wird.
5. Formfehler
Die Abrechnung muss bestimmt formale Anforderungen erfüllen. Fehlen diese kann sie ebenfalls angefochten werden. Wichtige formale Anforderungen können sein: fristgerechte Zustellung, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Einzelnachweise, nachvollziehbarer Rechenweg. Beispiele für Formfehler: fehlender Abrechnungszeitraum, unvollständige Kostenpositionen, fehlende Verteilerschlüssel, unleserliche oder unvollständige Angaben, fehlende Einzelnachweise, falsche Berechnung
6. Was Mieter tun können:
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