Sie finden hier in regelmäßigen Abständen interessante Artikel rund um rechtliche Fragen aus allen Rechtsgebieten. Diese Infos ersetzen natürlich nicht die persönliche Rechtsberatung.
1. Allgemeines
Bei einem Parkplatz handelt es sich um einen privaten Verkehrsraum, der jedoch für die Öffentlichkeit freigegeben ist. Dementsprechend gilt die STVO hier nicht unmittelbar. Allerdings sind die Normen der StVO über das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme mittelbar anzuwenden. Achtung: Auf Parkplätzen muss immer mit aus- und einparkenden Fahrzeugen gerechnet werden. Daher gilt auf Parkplätzen generell eine Schrittgeschwindigkeit von maximal 10 km/h.
2. StVO gilt teilweise
Grundsätzlich gilt auf privaten Parkplätzen nicht die gesamte StVO. Allerdings kann der Betreiber Schilder aufstellen, die bestimmte Regeln der StVO übernehmen, wie z.B. Schrittgeschwindigkeit oder absolutes Halteverbot. Achtung: Rechts vor Links gilt nicht – sondern vielmehr das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Und grundsätzlich gilt eine maximale Schrittgeschwindigkeit von 10 km/h!
3. Eigene Regeln des Parkplatzbetriebers
Betreiber können eigene Regeln aufstellen, solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen. Beispielsweise eine maximale Parkdauer oder spezielle Parkplätze für Behinderte. Diese müssen jedoch deutlich sichtbar ausgeschildert bzw ausgewiesen werden. Achten Sie also auf Schilder zur Parkdauer oder zur Anweisung, eine Parkscheibe auszulegen. Beachten Sie: Nicht jede Regeln sind rechtlich durchsetzbar. Auf einem Parkplatz müssen alle Verkehrsteilnehmer ständig bremsbereit sein.
4. Haftung
Bei Unfällen auf privaten Parkplätzen kann die Haftung komplex sein. In der Regel haftet derjenige, der den Unfall verursacht hat. Allerdings kann auch der Parkplatzbetreiber in die Pflicht genommen werden, wenn er seine Verkehrsicherungspflicht verletzt hat (z.B. bei schlecht beleuchteten oder rutschigen Flächen).
5. Wann Sie einen Anwalt brauchen?
6. Tipp
Dokumentieren Sie mögliche Parkverstöße oder Unfälle immer gut. Fotos, Zeugenaussagen und andere Belege (z.B. der Einkaufsbeleg) können bei der Klärung von Rechtsfragen hilfreich sein.
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